Gründung einer Stiftung in der Schweiz mit Weitblick

Stiftung gründen in der Schweiz: mit Weitblick in 10 Schritten zur erfolgreichen Stiftungserrichtung

Wer vom Girenspitz zum Säntis und den Churfirsten blickt, erkennt, dass man nur mit Weitblick die ganze Landschaft sieht. Genau diesen Weitblick braucht es auch bei der Gründung einer Stiftung. Dabei geht es nicht bloss um juristische Formalitäten, sondern um eine Vision, die langfristig ihre Wirkung entfalten soll. 

Was ist eine Stiftung und für wen eignet sie sich?

Eine Stiftung ist ein Gefäss mit einem Vermögen für einen besonderen Zweck. Die stiftende Person bestimmt, wofür das Vermögen in Zukunft eingesetzt wird. Ab dem Zeitpunkt der Gründung einer Stiftung gehört das Vermögen nicht mehr der Person, sondern der Stiftung selbst. Die Stiftung wird zu einer juristischen Person, ähnlich wie ein Verein oder ein Unternehmen, jedoch ohne Mitglieder oder Eigentümer. 

Der Stiftungsrat als oberstes Organ wacht darüber, dass der Zweck eingehalten wird. Rechtlich geregelt ist die Stiftung im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (Art. 80 ff. ZGB, SR 210). 

Die Stiftung eignet sich für Menschen, die etwas bewirken wollen. Sie gilt als stabil und bietet die Sicherheit, dass die Absichten der Stifter langfristig gewahrt bleiben. Zweckänderungen sind nur unter gewissen Umständen möglich. Aber auch da gibt es Möglichkeiten, wenn man im Vorfeld gut plant. Mit Weitblick eben. 

Stiftung gründen in der Schweiz. Die 10 wichtigsten Schritte:

  • Richtiges Gefäss wählen
    Nicht immer ist eine selbständige Stiftung der richtige Weg. Manchmal ist ein Verein, eine Schenkung oder ein Fonds in einer Dachstiftung passender, um den Wunsch der Stifter wirksam umzusetzen.
  • Zweck der Stiftung definieren
    Überlegen Sie sich genau, welches Ziel die Stiftung verfolgen soll. Dabei soll die Zweckbestimmung so umschrieben sein, dass das Tätigkeitsfeld für Dritte klar ersichtlich ist. Präzise und doch nicht zu eng gefasst. Wichtig ist auch, klar zu benennen, wo die Stiftung Ihre Wirkung entfaltet: lokal, regional, kantonal, schweizweit oder international.
  • Stiftungskapital bereitstellen
    Ein gesetzliches Minimum gibt es nicht, die Praxis verlangt jedoch mindestens CHF 50'000.-. Entscheidend ist, dass das Kapital zum Zweck passt. Das heisst, das Stiftungsvermögen muss die vorgesehene Tätigkeit ermöglichen. Es kann auch eine unbegrenzte oder eine befristete Stiftung vorgesehen werden. Neben den Gründungskosten sind laufende Ausgaben für Buchhaltung, Revision, Aufsicht und Administration einzuplanen.
  • Stiftungsurkunde erstellen
    Die Urkunde ist das Fundament, der Zweck das Herz einer Stiftung. Sie sollte sorgfältig formuliert werden. Was unverändert bleiben soll, gehört in die Urkunde. Flexiblere Inhalte können in einem Reglement geregelt werden. In einer Präambel (Vorwort) können die Beweggründe und die Vision der Stifter erläutern werden und so den Willen klarer sichtbar machen. Orientierung bietet auch der etablierte Swiss Foundation Code.
  • Vorprüfungen durch die Stiftungsaufsicht und die Steuerverwaltung
    Entscheidend für die staatliche Aufsichtsübernahme ist in der Regel nicht der Sitz der Stiftung, sondern wo die Stiftung ihren Zweck entfaltet. Es ist empfehlenswert, vorab der mutmasslich zuständigen Aufsichtsbehörde den Entwurf der Urkunde zur Vorprüfung einzureichen. Wenn die Stiftung die Steuerbefreiung anstrebt, ist eine Abklärung bei der zuständigen Steuerverwaltung ebenfalls von Vorteil. Beide Behörden können noch vor dem Errichtungsakt auf allfällige unvollständige oder fehlende Passagen hinweisen und so eine (teure und aufwändige) Extrarunde verhindern.
  • Offizielle Errichtung der Stiftung
    Die Stiftung wird mit öffentlicher Urkunde oder durch eine Verfügung von Todes wegen errichtet und im Handelsregister eingetragen. Mit dem Eintrag im Handelsregister beginnt die Stiftung zu existieren (konstitutive Wirkung). Bereits bei der Gründung müssen Organe wie die Mitglieder des Stiftungsrates und die Revisionsstelle bestimmt sein.
  • Aufsichtsübernahme
    Das Handelsregister informiert die mutmasslich zuständige Aufsichtsbehörde von Amtes wegen über den Neueintrag. Ab der Aufsichtsübernahme besteht die Pflicht zur jährlichen Berichterstattung.
  • Steuerbefreiung beantragen
    Gemeinnützige Stiftungen können von der Gewinn- und Ertragssteuer befreit werden. Spenden an solche Stiftungen sind für die Spendenden steuerlich absetzbar.
  • Organisation der Stiftung planen
    Eine Stiftung braucht klare Abläufe: Buchführung, Protokollführung, Gesuchbearbeitung, Revision, Berichte an die Aufsicht. Kleinere Stiftungen arbeiten oft ehrenamtlich, grössere führen eine Geschäftsstelle oder vergeben Aufgaben an Dritte.
  • Zweckerfüllung sicherstellen
    Der Stiftungsrat stellt sicher, dass der Zweck der Stiftung wirksam und im Sinne der Stifter umgesetzt wird. Er trägt nicht nur inhaltlich die Verantwortung, sondern auch organisatorisch. Dazu gehört die korrekte Buchführung, eine saubere Administration, die Einhaltung von Governance- und Compliance-Regeln und eine vorausschauende Strategie. 

Fazit: mit professioneller Begleitung erfolgreich eine Stiftung gründen

Die Gründung einer Stiftung in der Schweiz ist ein komplexer Vorgang. Mit einer gut durchdachten Planung schaffen Sie ein stabiles Fundament, damit Ihre Stiftung langfristig Gutes tun kann. 

Wie beim Blick vom Girenspitz gilt: der Horizont ist entscheidend. Mit der richtigen Begleitung und Beratung können Sie sicher sein, dass Ihre Stiftungsidee Bestand hat. 

Ich bringe über 13 Jahre Erfahrung im Stiftungswesen mit: als Geschäftsführerin, Stiftungsrätin und ehemalige Leiterin einer kantonalen Stiftungsaufsicht. Mit meiner Firma Hermine GmbH in Herisau begleite ich Stifterinnen und Stifter in der Ostschweiz und darüber hinaus von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Umsetzung.

Auch nach der Gründung lasse ich Sie nicht allein. Gerne übernehme ich auf Wunsch die Geschäftsführung Ihrer Stiftung im Mandat, damit Ihre Stiftung dauerhaft professionell geführt wird. 

Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenloses Erstgespräch über das Kontaktformular. Ich freue mich auf Sie.

 

Foto: M. Graf, Säntiswanderung vom 31. August 2025

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